03.05.2021:
Eine aktuelle Information:
1.) Der ÖSB plant für die kommende KK-Saison und hat die Ausschreibung für die KK-Vereinsliga versendet.
Ob sie wirklich stattfindet, liegt an den Öffnungsschritten Mitte Mai.
2.) Vergangene Woche erreichte uns eine Nachricht der Marktgemeinde Rankweil per e-mail.
Darin weißt uns, und alle Ortsvereine, die Gemeinde, vertreten durch die Frau Bürgermeisterin, auf die konstant hohe Infektionszahl in Rankweil hin.
Gleichzeitig werden wir gebeten im Hinblick auf diese Tatsache, und in der Hoffnung, bis Mitte Mai die Zahlen wieder in den Griff zu bekommen, auf
Treffen und Versammlungen (Sitzungen, Jahreshauptversammlungen, ....) weitestgehend zu verzichten bzw. diese, wenn unbedingt nötig, online abzuhalten.
Wir werden uns deshalb weiter in Geduld üben und abwarten, was die nächsten Schritte bringen.
Leider dürfen die Sportstätten, außer durch Spitzensportler und Profis, noch immer nicht betreten bzw. benutzt werden.
Haltet bitte weiter durch und die Vorgaben ein. Umso größer werden die Chancen, dass wir uns im Jahr 2021 doch noch wiedersehen!
Bleibt negativ und denkt positiv!
11.03.2021:
Leider nicht wirklich etwas Neues. Nochmals unsere Bitte: Haltet Euch an die Vorgaben, umso schneller geht es auch bei uns wieder weiter.
Aus dem Newsletter der Vorarlberger Landesregierung: (Quelle: Sportreferat des Landes Vorarlberg, Informationen unter www.vorarlberg.at/sport)
Nachwuchssport
Vereinssport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ist sowohl Outdoor als auch Indoor möglich.
Gruppengröße darf maximal 10 Personen Indoor und 20 Personen Outdoor betragen. Die Ausübung von Sport ist nur erlaubt, wenn der Mindestabstand
von zwei Metern eingehalten werden kann (kurzfristige Unterschreitung ist möglich); d. h. zum Beispiel Fußball- und Handballsportler dürfen trainieren,
sofern der Abstand eingehalten wird (keine Fußball-/ Handballspiele, Dribblings etc.)
Testpflicht für Indoorsport:
o Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Registrierung (voraussichtlich 24h gültig)
o Die Details dazu werden derzeit erarbeitet. Inwieweit Selbsttests vor dem Training vorgenommen werden können / müssen wird noch geklärt.
o Antigentest einer Teststraße oder Apotheke (voraussichtlich 48 h gültig)
o Testung mittels PCR-Test (voraussichtlich 72 h gültig)
Es ist ein Präventionskonzept zu erstellen.
Es besteht eine Registrierungspflicht. Für Sportler über 18 Jahren gilt die Vorarlberger Sonderregelung nicht, sondern die
Bundesverordnung (s.u. Freizeitsport).
Freizeitsport
Für den Freizeitsport gilt nach wie vor die Bundesverordnung, d.h. es gibt keine Veränderung.
Gemeinsame Sportausübung im Freien und in Outdoor-Sportstätten ist zwischen 06.00 und 20.00 Uhr von höchstens vier Personen
aus zwei verschiedenen Haushalten, zuzüglich max. 6 Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, zulässig. Es ist ein
Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
In Outdoor-Sportstätten müssen zudem 20m2 pro Person zur Verfügung stehen.
Achtung: Diese Regel gilt nicht für Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken (z.B. Sport- und Trainingskurse).
Diese dürfen nur gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt erbracht werden
Spitzensport
Für den Leistungs- und Spitzensport gibt es keine Veränderungen. Es dürfen unter bestimmten Bedingungen nur jene Personen und
Mannschaften trainieren, die ausdrücklich vom Sportministerium eine Genehmigung erhalten haben.
Veranstaltungen
Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind unter gewissen Rahmenbedingungen, die
derzeit definiert werden, mit bis zu 100 Personen möglich.
08.02.2021: Tja, leider dürfen die Sportstätten, außer durch Spitzensportler und Profis, noch immer nicht betreten bzw. benutzt werden.
Haltet bitte weiter durch und die Vorgaben ein. Umso größer werden die Chancen, dass wir uns im Jahr 2021 doch noch wiedersehen!
Bleibt negativ und denkt positiv!
10.01.2021: Leider gibt es noch immer nichts neues.
Info 06.12.2020 |
Nachstehend der Vereins-Newsletter vom Land Vorarlberg vom 05.12.2020, der die Bestimmungen zusammenfasst:
Das Gesundheitsministerium hat die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am
Montag 07.12. in Kraft tritt und bis 23.12 gilt. Für den Sport bedeutet dies Folgendes:
Vereinssport
Ein regulärer Vereinssport ist nach wie vor nicht möglich, unabhängig von der Sportart,
sowohl indoor als auch outdoor.
Ausgenommen ist der Spitzensport (s.u.).
Gemeinsame Sportausübung von nicht mehr als sechs Personen ist möglich, wobei diese nur
aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder
oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens
jedoch sechs Minderjähriger. (§13 Abs. 3 Z 10 COVID-19-SchuMaV)
Es ist daher möglich, dass ein oder zwei Erwachsene mit sechs Minderjährigen aus
verschiedenen Haushalten Sport im Freien betreiben, wenn diese die Aufsichtspflicht
übernehmen.
Sportstätten
Indoor Sportstätten sind gesperrt.
Outdoor – Sportstätten können geöffnet werden.
o Pro Sportausübenden muss eine Fläche von 10 m² zur Verfügung stehen.
o Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden,
soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist.
o Es sind nur Sportarten möglich bei deren sportartspezifischer Ausübung es nicht zu
Körperkontakt kommt. Somit ist z.B. das Passen mit Ball nicht erlaubt.
Freizeitsport
Individuelle Sportausübung ist erlaubt
Bei der Sportausübung auf öffentlichen Plätzen ist ein Mindestabstand von einem Meter
einzuhalten.
Nach 20.00 Uhr ist ein Aufenthalt im Freien nur alleine oder mit Personen aus dem
gemeinsamen Haushalt gestattet.
Spitzensport
Für den Leistungs- und Spitzensport gibt es keine Veränderungen.
Leistungs- und Spitzensportler sind vom Betretungsverbot von Sportstätten ausgenommen.
Somit sind Training und Wettkämpfe unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die jeweiligen Bundesfachverbände haben die Liste der Leistungs-/Spitzensportlerinnen und
-sportler mit dem Sportministerium abzustimmen. Wir schlagen daher vor, dass die
Landesfachverbände ihre Spitzensportlerinnen und -sportler dem Bundesverband nennen,
wenn dies nicht schon geschehen ist.
Präventionskonzepte und ärztliche Betreuung sind erforderlich.
Die Ausgangsregelung ab 20.00 gilt nicht für das Training (§ 2 Abs. 1 Z 9 COVID-19-SchuMaV)
Informationen unter www.vorarlberg.at/sport.
Detailliertere FAQ´s gibt aus von der BSO: www.sportaustria.at/corona
Unter der Tel.Nr. von 1450 – 1 werden Auskünfte zu den Veranstaltungsregelungen erteilt.
Die Hot-Line des Sportministeriums ist von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr
erreichbar; Tel. +43 (1) 71606 – 665270; E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
Mit sportlichen Grüßen
Landesrätin Martina Rüscher, Leiter Sportreferat Michael Zangerl
Wir bitten alle unsere Mitglieder, Freunde und Gönner die Vorgaben einzuhalten damit, hoffentlich bald, ein Wiedersehen mit
Abstand möglich ist.
Haltet durch! Der Verein braucht Euch!
WICHTIG!
Der im Oktober begonnene Vereinscup ist nach wie vor unterbrochen. Wir hoffen, dass sich nach der Entschärfung der Lage wieder Lockerungen ergeben, die eine Fortsetzung zulassen. Die LG-Saison dauert ja doch noch lange.
Schützengilde Rankweil
Info 16.11.2020 |
Die einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie wurden mit Wirkung vom 17.11.2020 nochmals
verschärft und diese gelten bis 06. Dezember 2020. Sollten sich Änderungen ergeben werden wir wieder darüber informieren.
Wir bitten alle unsere Mitglieder, Freunde und Gönner die Vorgaben einzuhalten, damit, hoffentlich, im Dezember ein Wiedersehen mit Abstand möglich ist.
WICHTIG!
Der im Oktober begonnene Vereinscup ist unterbrochen. Wir hoffen, dass sich nach der Entschärfung der Lage wieder Lockerungen ergeben, die eine Fortsetzung zulassen. Die LG-Saison dauert ja doch noch lange.
Achtet auf Eure Gesundheit, der Verein braucht Euch!
Schützengilde Rankweil
Info 02.11.2020 |
Die einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie wurden verschärft und die zugehörige
Verordnung verlautbart. Sie gilt vorerst bis 30. November 2020 und das bedeutet für uns die
Schließung der Sportstätten ab Dienstag 03. November 2020.
Es dürfen laut der Verordnung (§9) Sportstätten nur von Spitzensportlern und ihren Trainern betreten werden, die den Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettkämpfen teilnehmen. Ob und wann Sportstätten wieder geöffnet werden dürfen, hängt davon ab wie sich die Infektionszahlen entwickeln werden. Sollten sich Änderungen ergeben werden wir wieder darüber informieren.
WICHTIG!
Der im Oktober begonnene Vereinscup wird dementsprechend unterbrochen. Wir hoffen, dass sich nach der Entschärfung der Lage wieder Lockerungen ergeben, die eine Fortsetzung zulassen. Die LG-Saison dauert ja doch noch lange.
Achtet auf Eure Gesundheit und befolgt bitte die Vorgaben damit wir uns bald, vielleicht schon im Dezember, wiedersehen.
Schützengilde Rankweil
Info 30.09.2020 |
Ein Auszug aus dem Corona-Newsletter des Landes Vorarlberg vom 30.09.2020 (betreffend den Trainingsbetrieb und Aufenthalt im Schützenhaus):
Info 18.09.2020 |
Nachdem am 03.09.2020 ganz viele fleißige Hände (Reinhard, Waltraud, Anita, Monika, Albert, Elli, Georg, hoffentlich wurde jetzt in der Aufzählung niemand vergessen) unser Schützenhaus auf Vordermann gebracht haben, können wir einen Schritt weiter denken.
Am Di 22.09.2020 zur üblichen Zeit (für die, die ganz früh können 17:30, sonst ab 18:00 Uhr) ist
Trainingsbeginn für die Luftgewehrsaison 2020/2021.
Wir bitten Euch die Empfehlungen der Bundes- und Landesregierung hinsichtlich Eindämmung/Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Coronapandemie einzuhalten.
Achtet auf Euch, damit wir uns gesund wiedersehen und gesund bleiben.
Schützengilde Rankweil
Dazu noch eine Vorinformation der VSB:
Schüblingschießen 2020 |
Aufgrund der Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf eine Infektion mit Corona-Covid 19 müssen wir, leider und schweren Herzens, unser traditionelles Schüblingschießen absagen.
Wir freuen uns auf das Jahr 2021, um dann diese beliebte Veranstaltung wieder (zum 37ten mal!) durchzuführen.
Schützengilde Rankweil
Info 01.08.2020 |
Inzwischen sind bekanntlich viele weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung der Corona-Infektionen erfolgt.
Angesichts von nun doch wieder regional aufflammenden Infektionsherden (Neudeutsch: Cluster) mussten davon aber bereits wieder Maßnahmen
zurückgezogen werden. Deshalb halten wir das Schützenhaus, wie bisher, bis auf weiteres geschlossen.
Nach dem Motto: "Wer sich schützt, schützt auch andere" bitten wir um Verständnis, aber die Gesundheit unserer Mitglieder, Freunde und Gäste
steht für uns im Vordergrund.
Schützengilde Rankweil
Info 16.06.2020 |
Trotz der inzwischen erfolgten Lockerungsverordnungen der Bundesregierung sind die Empfehlungen des ÖSB für den Betrieb der Schießstände
(bei der SG Rankweil speziell KK und LG) weiterhin aufrecht.
Dadurch ergibt sich doch noch ein ziemlicher Aufwand für deren Einhaltung:
Aus diesen Gründen, und um unsere Mitglieder und Besucher vor Infektionen zu schützen (die Gesundheit aller ist uns wichtig!), hat der Vorstand in der Sitzung vom Dienstag, 16.06.2020 entschieden, dass wir den KK-Stand vorerst geschlossen halten und die weiteren Entwicklungen und Erfahrungen abwarten und verfolgen.
Es laufen jedoch Überlegungen, eventuell im August oder September doch noch für eine kurze Trainingszeit den Stand zu öffnen, um unsere Vereinsmeisterschaft abwickeln zu können.
Über die weiteren Schritte werden wir wieder getrennt informieren.
Achtet bitte weiterhin auf Eure Gesundheit!
Schützengilde Rankweil
Corona-Info 12.05.2020 |
Die Verordnung (COVID-19-Lockerungsverordnung) mit Gültigkeit ab 01.05.2020 wurde erlassen und veröffentlicht.
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html)
Da diese Verordnung vorerst bis Ende Juni gültig ist, Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen untersagt wurden, und somit höchst-
wahrscheinlich auch alle Meisterschaften davon betroffen sind, warten wir mit der Öffnung des Schießstandes zu reinen Trainingszwecken noch ab.
Unsererseits sind derzeit allerdings Überlegungen im Gange, wie wir die Empfehlungen am besten und zum bestmöglichen Schutz unserer Mitglieder
umsetzen könnten.
Sobald sich Neuerungen ergeben werden wir sie bekannt machen. Bis dahin achtet bitte weiterhin auf Eure Gesundheit.
Schützengilde Rankweil
Information vom 29.04.2020 |
Hier ein E-mail des Österreichischen Schützenbundes:(auch nachzulesen unter:http://www.schuetzenbund.at/oesb/)
Information Öffnung Outdoor‐Schießanlagen ab 1.5.2020
Innsbruck, den 29.04.2020
In den vergangenen Wochen wurde durch Sportminister Werner Kogler mehrmals kommuniziert, dass ab 1. Mai 2020 eine Lockerung zur Öffnung von Outdoor‐Sportstätten unter strengen Auflagen erfolgen sollte. Erfreulicherweise wurden in diesem Zusammenhang die Outdoor‐Schießstätten explizit genannt.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Verordnung des Ministeriums hat das ÖSB‐Präsidium in Abstimmung mit dem Sportministerium Empfehlungen zum Öffnen der Outdoor‐Schießstätten formuliert. Unter dem Begriff „Outdoor‐Anlage“ gehen wir von einer „nicht allseits umbauten Anlage“ aus. Teilüberdachte Anlagen (z.B. Kleinkaliberstände, 50m‐, 100m‐, 25m‐Stände, etc.) können aus unserer Sicht daher als Outdoor‐Schießstätten bewertet werden.
Der jeweilige Schießstandbetreiber ist für den sicheren Betrieb des Schießstandes allein verantwortlich. Dies inkludiert die Beachtung und Einhaltung aller jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften, insbesondere auch jener, die im Zusammenhang mit der SARS‐Covid‐19‐Pandemie ergangen sind und gegebenenfalls noch ergehen.
Seitens des ÖSB ergehen darüber hinaus für eine allfällige Öffnung in sportartspezifischer Ergänzung zu den jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften folgende Empfehlungen:
Es ist sehr erfreulich, dass dem Schießsport in diesem Zusammenhang ein großes Vertrauen entgegengebracht wird. Versuchen wir alle gemeinsam diesem Vertrauen gerecht zu werden und uns an die vorgegebenen Spielregeln zu halten. Sobald eine entsprechende und erforderliche Verordnung vorliegt, werden wir diese umgehend an Sie übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen ÖSB‐Generalsekretär Mag. Florian Neururer
Information vom 27.04.2020 |
Gerade von unserem LOSCHM Jürgen Schneider hereingekommen:
An alle Mitgliedsvereine
Leider habe ich vom ÖSB noch keine genaueren Verordnungen erhalten was alles einzuhalten ist bei einer Öffnung der KK Stände.
Im Moment ist noch nicht ganz geklärt ob unsere KK Anlagen zu Outdooranlagen gehören oder nicht (zu 2/3 im Freien).
Wenn ja wäre eine Öffnung mit 01. Mai vorgesehen. Aber ich bitte Euch noch abzuwarten bis wirklich auch ein OK des ÖSB kommt.
Was auf alle Fälle vorhanden sein sollte:
Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen
Vermutlich Mundschutzmasken
Eventuell Informationsmaterial wegen Desinfektionsmöglichkeiten und Hinweisschilder zum Abstand halten.
Des weiteren wird es eine Mindestabstandsregelung von 1m bis 1,5m geben.
Bei Scheibenzuganlagen ist das für die Scheibenwechsler schwer einzuhalten. Hier hoffen wir das Mundschutzmasken genügen. Eventuell vielleicht auch diese Visierhelme aus Kunststoff.
Oder ihr montiert einen Spritzschutz zwischen Schützen und Wechsler. Diese Punkte sind aber noch nicht klar geregelt.
Der Kantinenbetrieb darf aber soweit ich weiß noch nicht geöffnet werden (vermutlich ab Mitte Mai).
Die Luftgewehrstände gelten als Indoor und dürfen vermutlich noch nicht benutzt werden.
Sobald ich aber was genaueres bekomme gebe ich es Euch per E-mail weiter und stelle es zeitgleich auf unsere VSB Homepage.
Vielen Dank
Jürgen Schneider
Information vom 15.04.2020 |
Information von Florian Neururer, Generalsekretär des ÖSB:
In der heutigen Pressekonferenz hat Sportminister Kogler über die geplanten Lockerungsmaßnahmen im Sport berichtet.
Dazu gibt es genaueres unter:
Sobald die konkreten Verordnungen veröffentlich werden, wird das Präsidium des ÖSB die Umsetzbarkeit prüfen und ggf. Empfehlungen formulieren. Erfreulich ist jedenfalls, dass Schießanlagen von Sportminister Kogler explizit genannt wurden. Was dies konkret in Zusammenhang mit der Unterscheidung zwischen Indoor- und Outdoorsport für uns bedeutet, wird sich noch zeigen.