03.05.2021:

Eine aktuelle Information:

1.) Der ÖSB plant für die kommende KK-Saison und hat die Ausschreibung für die KK-Vereinsliga versendet.

     Ob sie wirklich stattfindet, liegt an den Öffnungsschritten Mitte Mai.

 

2.) Vergangene Woche erreichte uns eine Nachricht der Marktgemeinde Rankweil per e-mail.

     Darin weißt uns, und alle Ortsvereine, die Gemeinde, vertreten durch die Frau Bürgermeisterin, auf die konstant hohe Infektionszahl in Rankweil hin.

     Gleichzeitig werden wir gebeten im Hinblick auf diese Tatsache, und in der Hoffnung, bis Mitte Mai die Zahlen wieder in den Griff zu bekommen, auf 

     Treffen und Versammlungen (Sitzungen, Jahreshauptversammlungen, ....) weitestgehend zu verzichten bzw. diese, wenn unbedingt nötig, online abzuhalten.

     

     Wir werden uns deshalb weiter in Geduld üben und abwarten, was die nächsten Schritte bringen.


Leider dürfen die Sportstätten, außer durch Spitzensportler und Profis, noch immer nicht betreten bzw. benutzt werden.

Haltet bitte weiter durch und die Vorgaben ein. Umso größer werden die Chancen, dass wir uns im Jahr 2021 doch noch wiedersehen!

                     Bleibt negativ und denkt positiv!


11.03.2021:

Leider nicht wirklich etwas Neues. Nochmals unsere Bitte: Haltet Euch an die Vorgaben, umso schneller geht es auch bei uns wieder weiter.

 

Aus dem Newsletter der Vorarlberger Landesregierung: (Quelle: Sportreferat des Landes Vorarlberg, Informationen unter www.vorarlberg.at/sport)

Nachwuchssport

     Vereinssport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ist sowohl Outdoor als auch Indoor möglich.

     Gruppengröße darf maximal 10 Personen Indoor und 20 Personen Outdoor betragen. Die Ausübung von Sport ist nur erlaubt, wenn der Mindestabstand

        von zwei Metern eingehalten werden kann (kurzfristige Unterschreitung ist möglich); d. h. zum Beispiel Fußball- und Handballsportler dürfen trainieren,

        sofern der Abstand eingehalten wird (keine Fußball-/ Handballspiele, Dribblings etc.)

     Testpflicht für Indoorsport:

        o Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Registrierung (voraussichtlich 24h gültig)

        o Die Details dazu werden derzeit erarbeitet. Inwieweit Selbsttests vor dem Training vorgenommen werden können / müssen wird noch geklärt.

        o Antigentest einer Teststraße oder Apotheke (voraussichtlich 48 h gültig)

        o Testung mittels PCR-Test (voraussichtlich 72 h gültig)

     Es ist ein Präventionskonzept zu erstellen.

     Es besteht eine Registrierungspflicht. Für Sportler über 18 Jahren gilt die Vorarlberger Sonderregelung nicht, sondern die

        Bundesverordnung (s.u. Freizeitsport).

Freizeitsport

     Für den Freizeitsport gilt nach wie vor die Bundesverordnung, d.h. es gibt keine Veränderung.

     Gemeinsame Sportausübung im Freien und in Outdoor-Sportstätten ist zwischen 06.00 und 20.00 Uhr von höchstens vier Personen

        aus zwei verschiedenen Haushalten, zuzüglich max. 6 Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, zulässig. Es ist ein

        Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

        In Outdoor-Sportstätten müssen zudem 20m2 pro Person zur Verfügung stehen.

     Achtung: Diese Regel gilt nicht für Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken (z.B. Sport- und Trainingskurse).

        Diese dürfen nur gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt erbracht werden

Spitzensport

        Für den Leistungs- und Spitzensport gibt es keine Veränderungen. Es dürfen unter bestimmten Bedingungen nur jene Personen und

        Mannschaften trainieren, die ausdrücklich vom Sportministerium eine Genehmigung erhalten haben.

Veranstaltungen

        Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind unter gewissen Rahmenbedingungen, die

        derzeit definiert werden, mit bis zu 100 Personen möglich. 

08.02.2021: Tja, leider dürfen die Sportstätten, außer durch Spitzensportler und Profis, noch immer nicht betreten bzw. benutzt werden.

                     Haltet bitte weiter durch und die Vorgaben ein. Umso größer werden die Chancen, dass wir uns im Jahr 2021 doch noch wiedersehen!

                     Bleibt negativ und denkt positiv!

 

10.01.2021: Leider gibt es noch immer nichts neues.

Info 06.12.2020

Nachstehend der Vereins-Newsletter vom Land Vorarlberg vom 05.12.2020, der die Bestimmungen zusammenfasst: 

 

Das Gesundheitsministerium hat die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 

Montag 07.12. in Kraft tritt und bis 23.12 gilt. Für den Sport bedeutet dies Folgendes: 

Vereinssport  

Ein regulärer Vereinssport ist nach wie vor nicht möglich, unabhängig von der Sportart, 

    sowohl indoor als auch outdoor. 

 Ausgenommen ist der Spitzensport (s.u.). 

 Gemeinsame Sportausübung von nicht mehr als sechs Personen ist möglich, wobei diese nur 

    aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder 

    oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens 

    jedoch sechs Minderjähriger. (§13 Abs. 3 Z 10 COVID-19-SchuMaV) 

    Es ist daher möglich, dass ein oder zwei Erwachsene mit sechs Minderjährigen aus 

    verschiedenen Haushalten Sport im Freien betreiben, wenn diese die Aufsichtspflicht 

    übernehmen. 

Sportstätten 

Indoor Sportstätten sind gesperrt

 Outdoor – Sportstätten können geöffnet werden. 

    o Pro Sportausübenden muss eine Fläche von 10 m² zur Verfügung stehen. 

    o Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, 

       soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. 

    o Es sind nur Sportarten möglich bei deren sportartspezifischer Ausübung es nicht zu 

       Körperkontakt kommt. Somit ist z.B. das Passen mit Ball nicht erlaubt. 

Freizeitsport 

 Individuelle Sportausübung ist erlaubt 

 Bei der Sportausübung auf öffentlichen Plätzen ist ein Mindestabstand von einem Meter 

    einzuhalten. 

 Nach 20.00 Uhr ist ein Aufenthalt im Freien nur alleine oder mit Personen aus dem 

    gemeinsamen Haushalt gestattet. 

Spitzensport 

 Für den Leistungs- und Spitzensport gibt es keine Veränderungen. 

 Leistungs- und Spitzensportler sind vom Betretungsverbot von Sportstätten ausgenommen. 

    Somit sind Training und Wettkämpfe unter bestimmten Bedingungen möglich. 

 Die jeweiligen Bundesfachverbände haben die Liste der Leistungs-/Spitzensportlerinnen und 

    -sportler mit dem Sportministerium abzustimmen. Wir schlagen daher vor, dass die 

    Landesfachverbände ihre Spitzensportlerinnen und -sportler dem Bundesverband nennen, 

    wenn dies nicht schon geschehen ist. 

 Präventionskonzepte und ärztliche Betreuung sind erforderlich. 

 Die Ausgangsregelung ab 20.00 gilt nicht für das Training (§ 2 Abs. 1 Z 9 COVID-19-SchuMaV) 

 

Informationen unter www.vorarlberg.at/sport. 

Detailliertere FAQ´s gibt aus von der BSO: www.sportaustria.at/corona  

Unter der Tel.Nr. von 1450 – 1 werden Auskünfte zu den Veranstaltungsregelungen erteilt. 

Die Hot-Line des Sportministeriums ist von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr 

erreichbar; Tel. +43 (1) 71606 – 665270; E-Mail: sport@bmkoes.gv.at  

 

Mit sportlichen Grüßen 

Landesrätin Martina Rüscher, Leiter Sportreferat Michael Zangerl 

 

Wir bitten alle unsere Mitglieder, Freunde und Gönner die Vorgaben einzuhalten damit, hoffentlich bald, ein Wiedersehen mit

Abstand möglich ist.

 

Haltet durch! Der Verein braucht Euch!

  

WICHTIG!

Der im Oktober begonnene Vereinscup ist nach wie vor unterbrochen. Wir hoffen, dass sich nach der Entschärfung der Lage wieder Lockerungen ergeben, die eine Fortsetzung zulassen. Die LG-Saison dauert ja doch noch lange.

 

 Schützengilde Rankweil


Info 16.11.2020

Die einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie wurden mit Wirkung vom 17.11.2020 nochmals

verschärft und diese gelten bis 06. Dezember 2020. Sollten sich Änderungen ergeben werden wir wieder darüber informieren.

 

Wir bitten alle unsere Mitglieder, Freunde und Gönner die Vorgaben einzuhalten, damit, hoffentlich, im Dezember ein Wiedersehen mit Abstand möglich ist.

  

WICHTIG!

Der im Oktober begonnene Vereinscup ist unterbrochen. Wir hoffen, dass sich nach der Entschärfung der Lage wieder Lockerungen ergeben, die eine Fortsetzung zulassen. Die LG-Saison dauert ja doch noch lange.

 

Achtet auf Eure Gesundheit, der Verein braucht Euch!

 

 

Schützengilde Rankweil


Info 02.11.2020

Die einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie wurden verschärft und die zugehörige Verordnung verlautbart. Sie gilt vorerst bis 30. November 2020 und das bedeutet für uns die

Schließung der Sportstätten ab Dienstag 03. November 2020.

Es dürfen laut der Verordnung (§9) Sportstätten nur von Spitzensportlern und ihren Trainern betreten werden, die den Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettkämpfen teilnehmen. Ob und wann Sportstätten wieder geöffnet werden dürfen, hängt davon ab wie sich die Infektionszahlen entwickeln werden. Sollten sich Änderungen ergeben werden wir wieder darüber informieren.

 

WICHTIG!

Der im Oktober begonnene Vereinscup wird dementsprechend unterbrochen. Wir hoffen, dass sich nach der Entschärfung der Lage wieder Lockerungen ergeben, die eine Fortsetzung zulassen. Die LG-Saison dauert ja doch noch lange.

 

Achtet auf Eure Gesundheit und befolgt bitte die Vorgaben damit wir uns bald, vielleicht schon im Dezember, wiedersehen.

 

Schützengilde Rankweil


Info 30.09.2020

Ein Auszug aus dem Corona-Newsletter des Landes Vorarlberg vom 30.09.2020 (betreffend den Trainingsbetrieb und Aufenthalt im Schützenhaus):

Info 18.09.2020

Nachdem am 03.09.2020 ganz viele fleißige Hände (Reinhard, Waltraud, Anita, Monika, Albert, Elli, Georg, hoffentlich wurde jetzt in der Aufzählung niemand vergessen) unser Schützenhaus auf Vordermann gebracht haben, können wir einen Schritt weiter denken.

 

Am Di 22.09.2020 zur üblichen Zeit (für die, die ganz früh können 17:30, sonst ab 18:00 Uhr) ist 

Trainingsbeginn für die Luftgewehrsaison 2020/2021.

 

Wir bitten Euch die Empfehlungen der Bundes- und Landesregierung hinsichtlich Eindämmung/Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Coronapandemie einzuhalten.

 

Achtet auf Euch, damit wir uns gesund wiedersehen und gesund bleiben.

Schützengilde Rankweil

Dazu noch eine Vorinformation der VSB:

  • Demnächst wird eine VSB Online Mannschaftslandesrunde ausgeschrieben und zwar in den Disziplinen Luftgewehr stehend aufgelegt, Luftpistole stehend frei und Luftgewehr stehend frei.
  • Es wird demnächst auch eine kleine Änderung der Landesrunden Einzel geben.
  • Die Landesmeisterschaften 10m werden im ersten Quartal eingeplant und ein Ersatztermin wird sich schon im Kalender befinden.
  • Es wird neue Regelungen zur Teilnahme an den Wettbewerben geben.  
  • In Kürze wird der Terminkalender auf der Homepage online gestellt.

Schüblingschießen 2020

Aufgrund der Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf eine Infektion mit Corona-Covid 19 müssen wir, leider und schweren Herzens, unser traditionelles Schüblingschießen absagen.

 

Wir freuen uns auf das Jahr 2021, um dann diese beliebte Veranstaltung wieder (zum 37ten mal!) durchzuführen.

Schützengilde Rankweil

 


Info 01.08.2020

Inzwischen sind bekanntlich viele weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung der Corona-Infektionen erfolgt.

Angesichts von nun doch wieder regional aufflammenden Infektionsherden (Neudeutsch: Cluster) mussten davon aber bereits wieder Maßnahmen

zurückgezogen werden. Deshalb halten wir das Schützenhaus, wie bisher, bis auf weiteres geschlossen.

 

Nach dem Motto: "Wer sich schützt, schützt auch andere" bitten wir um Verständnis, aber die Gesundheit unserer Mitglieder, Freunde und Gäste

steht für uns im Vordergrund.

Schützengilde Rankweil


Info 16.06.2020

Trotz der inzwischen erfolgten Lockerungsverordnungen der Bundesregierung sind die Empfehlungen des ÖSB für den Betrieb der Schießstände

(bei der SG Rankweil speziell KK und LG) weiterhin aufrecht.

  

Dadurch ergibt sich doch noch ein ziemlicher Aufwand für deren Einhaltung:

  •  Durch den erforderlichen Mindestabstand von 2m zwischen den Schützen und Schützinnen wären bei uns max. 5 (wenn überhaupt) KK-Stände nutzbar.
  •  Die Verwendung von gemeinsam genutzten Sportgeräten (Leihwaffen) ist nach Möglichkeit zu vermeiden, oder, laut Sport Austria, nur durch Desinfektion                 nach deren Verwendung möglich (=Vermeidung von Schmierinfektionen)
  • Eine genaue Dokumentation (mit Namen, Datum, Uhrzeit von-bis...) über die Standbenutzung und letzte erfolgte Reinigung ist erforderlich.
  • Die Reinigung sämtlicher Kontaktflächen (Türklinken, Licht- und Stromschalter, Gewehrauflagen, Bedienungselemente für die Scheibenzuganlage…)        müssen regelmäßig und laufend während dem Betrieb desinfiziert werden. Ebenso die Ablageflächen beim jeweiligen Stand und nach Möglichkeit auch die Pritschen nach deren Benützung (=Vermeidung von Schmierinfektionen).
  •  Die gleichen Reinigungsvorschriften gelten auch für die WC-Anlagen.
  •  Im Aufenthaltsbereich (Wirtschaftsbereich) gelten die gleichen Bestimmungen wie für Gaststätten. Das heißt, der jeweilige Diensthabende muss entweder ein Schutzvisier oder die Mund-Nasenschutzmaske tragen, da eine Selbstbedienung nicht zulässig ist.
  •  Der Abstand zwischen den Tischreihen darf 1m nicht unterschreiten.
  •  Personen aus Risikogruppen oder mit erhöhtem Risiko sollten den Stand nicht betreten.
  •  Bei Krankheitssymptomen, egal welcher Art, ist ein Betreten sowieso verboten. Oft ist man jedoch schon ansteckend ohne dass man es sofort merkt.

Aus diesen Gründen, und um unsere Mitglieder und Besucher vor Infektionen zu schützen (die Gesundheit aller ist uns wichtig!), hat der Vorstand in der Sitzung vom Dienstag, 16.06.2020 entschieden, dass wir den KK-Stand vorerst geschlossen halten und die weiteren Entwicklungen und Erfahrungen abwarten und verfolgen.

 

Es laufen jedoch Überlegungen, eventuell im August oder September doch noch für eine kurze Trainingszeit den Stand zu öffnen, um unsere Vereinsmeisterschaft abwickeln zu können.

  

Über die weiteren Schritte werden wir wieder getrennt informieren.

 

Achtet bitte weiterhin auf Eure Gesundheit!

Schützengilde Rankweil

 


Corona-Info 12.05.2020

Die Verordnung (COVID-19-Lockerungsverordnung) mit Gültigkeit ab 01.05.2020 wurde erlassen und veröffentlicht.

(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html)

 

Da diese Verordnung vorerst bis Ende Juni gültig ist, Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen untersagt wurden, und somit höchst-

wahrscheinlich auch alle Meisterschaften davon betroffen sind, warten wir mit der Öffnung des Schießstandes zu reinen Trainingszwecken noch ab.

  

Unsererseits sind derzeit allerdings Überlegungen im Gange, wie wir die Empfehlungen am besten und zum bestmöglichen Schutz unserer Mitglieder

umsetzen könnten.

 

Sobald sich Neuerungen ergeben werden wir sie bekannt machen. Bis dahin achtet bitte weiterhin auf Eure Gesundheit. 

Schützengilde Rankweil


Information vom 29.04.2020

Hier ein E-mail des Österreichischen Schützenbundes:(auch nachzulesen unter:http://www.schuetzenbund.at/oesb/)

Information Öffnung Outdoor‐Schießanlagen ab 1.5.2020

Innsbruck, den 29.04.2020

In den vergangenen Wochen wurde durch Sportminister Werner Kogler mehrmals kommuniziert, dass ab 1. Mai 2020 eine Lockerung zur Öffnung von Outdoor‐Sportstätten unter strengen Auflagen erfolgen sollte. Erfreulicherweise wurden in diesem Zusammenhang die Outdoor‐Schießstätten explizit genannt.

Vorbehaltlich einer entsprechenden Verordnung des Ministeriums hat das ÖSB‐Präsidium in Abstimmung mit dem Sportministerium Empfehlungen zum Öffnen der Outdoor‐Schießstätten formuliert. Unter dem Begriff „Outdoor‐Anlage“ gehen wir von einer „nicht allseits umbauten Anlage“ aus. Teilüberdachte Anlagen (z.B. Kleinkaliberstände, 50m‐, 100m‐, 25m‐Stände, etc.) können aus unserer Sicht daher als Outdoor‐Schießstätten bewertet werden.

Der jeweilige Schießstandbetreiber ist für den sicheren Betrieb des Schießstandes allein verantwortlich. Dies inkludiert die Beachtung und Einhaltung aller jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften, insbesondere auch jener, die im Zusammenhang mit der SARS‐Covid‐19‐Pandemie ergangen sind und gegebenenfalls noch ergehen.

Seitens des ÖSB ergehen darüber hinaus für eine allfällige Öffnung in sportartspezifischer Ergänzung zu den jeweils aktuell gültigen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften folgende Empfehlungen:

  1. Allgemein gültige Hygienemaßnahmen sind am Stand sicherzustellen und es sind entsprechende Hinweise an geeigneten, gut sichtbaren Stellen anzubringen.
  2. Die allgemein geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten; zwischen den einzelnen SchützInnen ist zumindest ein Abstand von 2 Metern einzuhalten.
  3. Ein Anmeldesystem samt Dokumentation wann sich wer am Schießstand befunden hat, ist jederzeit zur Einschau bereitzuhalten (dient einer Nachverfolgung etwaiger Ansteckungsketten).
  4. Es werden ausschließlich die eigenen Sportgeräte verwendet; die Verwendung von Leihwaffen und gemeinsam genutzten Sportutensilien ist zu vermeiden (Vermeidung von „Schmierinfektionen“).
  1. Desinfektionsmittel werden durch den Betreiber der Schießstätte in geeigneter Form und an geeigneter Stelle zur Verfügung gestellt.
  1. Alle allgemeinen Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Licht‐/Stromschalter, …) werden regelmäßig und ausreichend desinfiziert.
  2. Einrichtungen wie Monitore, Bedienungselemente, usw. werden jeweils vor und nach jeder Benützung desinfiziert.
  3. Die Dokumentation (Name, Uhrzeit, Datum, Endreinigung) über Standbenutzung durch den/die BetreiberIn liegt jederzeit einschaubereit auf.
  4. Informationen am jeweiligen Stand über die letzte Nutzung (Name, Datum, Uhrzeit, Endreinigung) werden sichergestellt.
  5. Ein Duschen an der Schießstätte ist zu unterlassen.
  6. Das Umkleiden möge nach Möglichkeit zu Hause erfolgen.
  • Personen mit erhöhtem Risiko sollten den Schießstand nicht betreten.
  1. Eine Öffnung von Schießanlagen erfolgt zur Ausübung des Schießsportes. Wettbewerbe können nur unter Einhaltung aller aktuell gültigen Bestimmungen (z.B. Abstandsregeln, max. Personenanzahl, keine Zuschauer, etc.) und oben genannter Empfehlungen durchgeführt werden (bspw. Rundenbewerbe, zeitliche Trennung der Teilnehmer, etc.)

 

Es ist sehr erfreulich, dass dem Schießsport in diesem Zusammenhang ein großes Vertrauen entgegengebracht wird. Versuchen wir alle gemeinsam diesem Vertrauen gerecht zu werden und uns an die vorgegebenen Spielregeln zu halten. Sobald eine entsprechende und erforderliche Verordnung vorliegt, werden wir diese umgehend an Sie übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen ÖSB‐Generalsekretär Mag. Florian Neururer


Information vom 27.04.2020

Gerade von unserem LOSCHM Jürgen Schneider hereingekommen:

An alle Mitgliedsvereine

Leider habe ich vom ÖSB noch keine genaueren Verordnungen erhalten was alles einzuhalten ist bei einer Öffnung der KK Stände.

Im Moment ist noch nicht ganz geklärt ob unsere KK Anlagen zu Outdooranlagen gehören oder nicht (zu 2/3 im Freien).

Wenn ja wäre eine Öffnung mit 01. Mai vorgesehen. Aber ich bitte Euch noch abzuwarten bis wirklich auch ein OK des ÖSB kommt.

Was auf alle Fälle vorhanden sein sollte:

Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen

Vermutlich Mundschutzmasken

Eventuell Informationsmaterial wegen Desinfektionsmöglichkeiten und Hinweisschilder zum Abstand halten.

Des weiteren wird es eine Mindestabstandsregelung von 1m bis 1,5m geben.

Bei Scheibenzuganlagen ist das für die Scheibenwechsler schwer einzuhalten. Hier hoffen wir das Mundschutzmasken genügen. Eventuell vielleicht auch diese Visierhelme aus Kunststoff.

Oder ihr montiert einen Spritzschutz zwischen Schützen und Wechsler. Diese Punkte sind aber noch nicht klar geregelt.

Der Kantinenbetrieb darf aber soweit ich weiß noch nicht geöffnet werden (vermutlich ab Mitte Mai).

 

Die Luftgewehrstände gelten als Indoor und dürfen vermutlich noch nicht benutzt werden.

 

Sobald ich aber was genaueres bekomme gebe ich es Euch per E-mail weiter und stelle es zeitgleich auf unsere VSB Homepage.

 

Vielen Dank

 

Jürgen Schneider


Information vom 15.04.2020

Information von Florian Neururer, Generalsekretär des ÖSB:

In der heutigen Pressekonferenz hat Sportminister Kogler über die geplanten Lockerungsmaßnahmen im Sport berichtet.

Dazu gibt es genaueres unter: 

http://www.schuetzenbund.at/oesb/index.php?option=com_content&view=article&id=4468:2020-04-15-11-46-07&catid=123:oesb-mitteilungen&Itemid=136

Sobald die konkreten Verordnungen veröffentlich werden, wird das Präsidium des ÖSB die Umsetzbarkeit prüfen und ggf. Empfehlungen formulieren. Erfreulich ist jedenfalls, dass Schießanlagen von Sportminister Kogler explizit genannt wurden. Was dies konkret in Zusammenhang mit der Unterscheidung zwischen Indoor- und Outdoorsport für uns bedeutet, wird sich noch zeigen.